Allgemeine Geschäftsbedingungen: Kfz-Zulassungen

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1. Auftrag
a) Wir übernehmen für den Kunden die Beantragung der Zulassung, oder sonstigen Dienstleistung am Straßenverkehrsamt, bei der zuständigen Stelle.

2. Kosten
a) Die Preisangaben in Preislisten (Internet), Anzeigen oder in schriftlichen Unterlagen sind unverbindlich. Sie bedürfen unserer Zustimmung. Die genannten Preise verstehen sich immer zuzüglich der staatlichen Gebühren.

3. Abwicklung
a) Die Beauftragung an uns, umfaßt Grundsätzlich die Genehmigung durch den Kunden, sämtliche erforderliche Verträge im Namen des Kunden abzuschließen. Dazu gehört ggf. die Prägung von Schildern, der Abschluß einer Versicherung oder amtliche Unterschriften.
b) Sollte der Antrag von amtlicher Seite, egal aus welchem Grunde, abgelehnt werden, ist das Wegegeld in vollem Umfang fällig.

4. Ausfall
a) Bei Störungen des normalen Ablaufs durch höhere Gewalt (Witterung, Verkehr, Panne), besteht kein Regreßanspruch gegen uns.

Schloß Holte-Stukenbrock, März 2001