Allgemeine Geschäftsbedingungen: Kleintransporte

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1. Allgemein
a) Für alle Dienstleistungen, auch die künftigen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Entgegengesetzte, auch gedruckte Bedingungen von Kunden, sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.

2. Angebote
a) Die Preisangaben in Preislisten (Internet), Anzeigen oder in schriftlichen Unterlagen sind unverbindlich. Sie bedürfen unserer Zustimmung.

3. Abholung
a) Der Kunde verpflichtet sich die abzuholenden Güter zum vereinbarten Termin bereitzustellen.
b) Müssen die Güter bei einem dritten abgeholt werden, verpflichtet sich der Kunde mit dem Dritten einen Termin abzusprechen, der garantiert, dass die Güter bereitstehen.

4. Verpackung
a) Der Kunde ist verpflichtet die Güter transportsicher zu verpacken. Wir haften nicht für Transportschäden jeglicher Art.

5. Versicherung
a) Der Kunde hat für Versicherungen der Güter zu sorgen.

6. Wartezeit und Fremdtätigkeit
a) Ist kein definitiver Termin zur Abholung abgesprochen, oder stehen die Güter zu einem definitiven Termin nicht bereit, wird 30 Minuten nach Ankunft, Wartezeit ab Ankunft berechnet.
b) Unsere Kernaufgabe ist der Transport. Fremdtätigkeiten, wie Umpacken oder von Hand, Be.- Entladen, werden wie Wartezeiten gehandhabt.

7. Ausfall
a) Bei Störungen des normalen Ablaufs durch höhere Gewalt (Witterung,Verkehr,Panne), besteht kein Regreßanspruch gegen uns. Bei einer Fahrzeugpanne werden wir versuchen, die Güter auf unsere Kosten weiter zu befördern.

Schloß Holte-Stukenbrock, März 2001